Datenschutzinformation zur Erhebung personenbezogener Daten während der Corona-Pandemie
Für die Katholische Kirche im Bistum Fulda gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG), dass im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung steht. Mit den nachfolgenden Datenschutzinformationen erfüllen wir die in §§ 14 ff. KDG enthalten Informationspflichten.
1. Datenverarbeiter
1.1. Verantwortlicher
Kirchengemeinde St. Vitus,
vertreten durch den Verwaltungsrat
Vorsitzender Pfarrer Joachim Hartel, 36137 Großenlüder
1.2. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter der Kirchengemeinden
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5, 36037 Fulda
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2. Verarbeitungsrahmen
2.1. Zweck der Datenerhebung und Rechtsgrundlage
Aufgrund von Anordnungen der Hessischen Landesregierung für Versammlungen und Veranstaltungen und Vorgaben des Bistums Fulda zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind wir verpflichtet, ein Infektionsschutzkonzept für den Besuch von Gottesdiensten zu erstellen und umzusetzen. Dieses dient dem Gesundheitsschutz von Besuchern und Mitarbeiter/innen. Hierzu bedarf es je nach verfügbarem Raum und erwartbarer Besucherzahl eines kontrollierten Anmelde- und Einlassverfahrens. Zudem sind wir durch das Infektionsschutzgesetz und darauf basierende behördliche Anweisungen verpflichtet, alle Gottesdienstbesucher mit Namen und Adresse zu registrieren. Dies dient möglichen Nachverfolgung im Falle einer Covid-19 Infektion.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund staatlicher Rechtsvorschriften und rechtlicher Verpflichtungen und ist daher gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) und d) KDG gerechtfertigt. Sofern die Registrierung von Gottesdienstteilnehmern als Verarbeitung besonderer Datenkategorien anzusehen ist, wird die Verarbeitung durch § 11 Abs. 2 lit. i) KDG begründet.
2.2. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten oder die Ihres/r Kindes/r werden nach dem Gottesdienst höchstens für einen Monat ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionen gespeichert.
2.3. Erforderlichkeit bzw. gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Angabe ihrer Daten ist freiwillig, ein Gottesdienstbesuch aber aufgrund der Vorschriften, denen der Verantwortlich unterliegt, derzeit aber ausgeschlossen.
3. Weitergabe an Dritte und Auslandsbezug
3.1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:
Ihre Daten werden im Bedarfsfall der Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Die Offenlegung gegenüber öffentlichen Stellen ist nach § 9 Abs. 1 KDG rechtmäßig. Eine sonstige Weitergabe Ihrer Daten oder die Ihres/r Kindes/r erfolgt nicht.
4. Rechte der Betroffenen
Sollten sie Fragen zur Datenverarbeitung haben oder ihre Rechte geltend machen wollen, wenden sie sich an den oben genannten Verantwortlichen. Sie können sich außerdem unmittelbar an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Liegt der Datenverarbeitung kirchliches oder berechtigtes Interesse des Verantwortlichen zugrunde (§ 6 Abs. 1 lit. f) und g) KDG), haben sie das Recht der Datenverarbeitung zu widersprechen.
Sofern Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeitet werden, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit formlos widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
4.1. Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
Sie können sich nach § 48 KDG bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstößt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt
Frau Ursula Becker-Rathmair
Diözesandatenschutzbeauftragte
Domplatz 3
60311 Frankfurt am Main
Datenschutzinformation gemäß §§ 14ff KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz der Diözese Fulda) zur Festsetzung und Erhebung der Ortskirchensteuer
Mit diesen Datenschutzinformationen erfüllen wir die in §§ 14 ff. KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz) enthalten Pflichten einer transparenten, d.h. nachvollziehbaren Datenverarbeitung.
- Datenverarbeiter
Verantwortlicher
Kirchengemeinde St. Vitus,
vertreten durch den Verwaltungsrat
Kirchstraße 10
36364 Bad Salzschlirf
06648-2397
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- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter Kirchengemeinden
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5, 36037 Fulda
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- Verarbeitungsrahmen
- Zweck der Datenverarbeitung:
Das Kirchgeld bzw. die Ortskirchensteuer wird von der jeweiligen Kirchengemeinde auf der Grundlage des hessischen und thüringischen Kirchensteuergesetzes und der Kirchensteuerordnung des Bistums Fulda erhoben. Form und Höhe wird durch den Verwaltungsrat vor Ort festgelegt. Folgende Formen der Ortskirchensteuer sind üblich: ein fester Betrag pro Kopf, ein gestaffeltes Kirchgeld (je nach Einkommen Beträge zwischen 4 und 40 Euro) oder ein Kirchgeld nach dem Grundsteuermessbetrag (Höhe richtet sich nach Umfang des Grundvermögens; gilt nur für den hessischen Teil der Diözese Fulda). Gemäß der Kirchensteuerordnung soll die Ortskirchensteuer zur Deckung des ortskirchlichen Finanzbedarfs erhoben werden, soweit die Zuweisungen aus Diözesankirchensteuern und die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Ortskirchensteuer bleibt in der Gemeinde vor Ort und wird dort für soziale, caritative oder bauliche Zwecke verwendet.
In der Kirchengemeinde St. Vitus Bad Salzschlirf wird die Ortskirchensteuer als fester Betrag pro Kopf erhoben.
- Rechtsgrundlage
Die Rechtmäßigkeit für die Verarbeitung ist gegründet auf § 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) KDG. Die betreffenden Rechtsgrundlagen sind die Kirchensteuergesetze der Länder Hessen und Thüringen sowie die die Kirchensteuerordnungen für den hessischen und thüringer Teil der Diözese Fulda.
Die Kirchengemeinde hat die Jahresrechnung mit allen erforderlichen Belegen jährlich zur Prüfung vorzulegen. Das betrifft auch Unterlagen zur Erhebung der Ortskirchensteuer. Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Abs. 3 KVVG (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Fulda
- Dauer der Speicherung
Für die Speicherung bzw. Aufbewahrung gelten gesetzliche Fristen von bis zu 10 Jahren.
- Erforderlichkeit bzw. gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Sofern die Ortskirchensteuer als gestaffelt erhoben oder nach den Grundsteuermeßbeträgen festgelegt wird, ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten (ungefähre Einkommenshöhe, Grundstückseigentum und Grundsteuermeßbeträge) nach den genannten Kirchensteuergesetzen vorgeschrieben. Ohne diese Informationen kann der Steuerbetrag nicht festgestellt werden.
- Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe an Dritte außer zu vorgeschriebenen Prüfungszwecken findet nicht statt. Die prüfende Aufsichtsbehörde ist das Bischöfliche Generalvikariat, Paulustor 5, 36037 Fulda.
- Rechte der Betroffenen
Sollten sie Fragen zur Datenverarbeitung haben oder ihre Rechte geltend machen wollen, wenden sie sich an den oben genannten Verantwortlichen. Sie können sich außerdem jederzeit und unmittelbar an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden. Möchten sie eines der nachfolgenden Rechte zu Ziffer 3.1 bis 3.5 geltend machen wollen, wenden sie sich bitte formlos schriftlich an die Adresse des Verantwortlichen unter Ziffer 1.
- Recht auf Auskunft (§ 17 KDG)
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung (§ 18 KDG), Löschung (§ 19 KDG) und Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG)
Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: (§ 22 KDG)
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
- Widerspruchsrecht: (§ 23 KDG)
Liegt der Datenverarbeitung kirchliches oder berechtigtes Interesse des Verantwortlichen zugrunde (§ 6 Abs. 1 lit. f) und g) KDG), haben sie jederzeit das Recht, der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an den oben genannten Verantwortlichen gerichtet werden an.
- Recht auf Widerruf der Einwilligung: (§ 8 Abs. 6 KDG)
Sofern Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeitet werden, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit formlos widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen
- Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
Sie können sich nach § 48 KDG bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstößt.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt
Frau Ursula Becker-Rathmair
Diözesandatenschutzbeauftragte
Domplatz 3
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 069 / 800 871 8800
- Recht auf gerichtlichen Rechtsbehelf (optional)
Gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde kann ein gerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.
Bad Salzschlirf, 30.08.2019